1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
5. Berufsrecht und Gewissensfreiheit
5.3. Rechtsprechung
Zur Startseite
Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen
Datum: 28.04.1981
Az: L 3 Ar 369/81
Gewissensgründe von Wehrdienstverweigerern können "persönliche Verhältnisse", die bei der Arbeitsvermittlung zu beachten sind (§ 14 Abs 1 S 2 AFG), und "wichtige Gründe" zur Ablehnung eines Arbeitsangebots (§ 119 Abs 1 Nr 2 AFG) sein. [amtl. Leitsatz]